Erdsystemwissenschaften

Illustration: Mann mit Laborbrille und Lupe blickt auf ein Modell der Erde

Wichtige Termine

  • Derzeit keine Antragstellung möglich

Viele der drängendsten Herausforderungen des Anthropozäns, wie der Klimawandel und die Übernutzung natürlicher Ressourcen sowie die daraus resultierende Beeinträchtigung oder Zerstörung vieler Ökosysteme, erfordern es, die Erde als komplexes System zu begreifen und die Interaktion und Dynamik ihrer Komponenten genauer zu betrachten. Mit der Einrichtung von strategisch ausgerichteten Juniorprofessuren will die VolkswagenStiftung dazu beitragen, die Leitidee der Erdsystemwissenschaften in Forschung und Lehre zu etablieren.

  • Fachgebiete: Geowissenschaften
  • Art der Förderung: Juniorprofessuren mit Tenure Track
  • bis zu 1,5 Mio. Euro je Juniorprofessur
  • 6 Jahre
  • richtet sich an: Universitäten in Deutschland mit geowissenschaftlichem Schwerpunkt
  • Antrag besteht aus Strategiekonzept der Universität und Forschungsagenda der Kandidat:in für die Juniorprofessur

Was wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an Universitäten mit geowissenschaftlichem Schwerpunkt, die ein oder zwei Juniorprofessuren mit Tenure Track einrichten möchten. Inspiriert durch den Zukunftsreport "Erdsystemwissenschaft" der Leopoldina will die VolkswagenStiftung unter der Leitidee der Erdsystemwissenschaften dazu beitragen, den Systemgedanken in den Geowissenschaften und die Vernetzung relevanter Forschungsbereiche an einem Standort zu stärken. Damit wird das Ziel verfolgt, interdisziplinäre Netzwerke und Partnerschaften zu schaffen und durch die Neuausrichtung von Strukturen und Programmen in Forschung und Lehre eine übergreifende Perspektive auf das System Erde zu ermöglichen.

So funktioniert's: Vom Antrag zur Entscheidung

FAQs rund ums Förderangebot

FAQs zum Förderangebot "Erdsystemwissenschaften"
Muss die Denomination der beantragten Juniorprofessur "Erdsystemwissenschaften" lauten?

Die Denomination der Juniorprofessur kann frei gewählt werden. Die Themenfelder, die die Juniorprofessur abdecken soll, werden von der Förderinitiative nicht vorgegeben. Sie soll eine eigene Forschungsagenda aufweisen und einen Beitrag zum Strukturkonzept Erdsystemwissenschaften leisten, ohne dieses federführend umzusetzen. Denkbar sind thematische Ausrichtungen der Juniorprofessur, die integrativ wirken oder Lücken in der Fächerlandschaft am Standort schließen bzw. Themenfelder stärken.

Gelten für den/die Kandidat:in für die Juniorprofessur bestimmte Fristen seit der Promotion oder Altersgrenzen?

Die Förderinitiative macht keine Vorgaben hinsichtlich des Alters oder des Zeitraums seit der Promotion des/der Kandidat:in. Bitte informieren Sie sich, welche Regelungen an der antragstellenden Universität und im jeweiligen Landeshochschulgesetz gelten und ob ggf. Ausnahmen möglich sind. Die Berufung auf eine W2-Professur mit Tenure Track könnte eine Möglichkeit sein, mit Fristüberschreitungen umzugehen (siehe Frage 4).

Was kann aus den Fördermitteln finanziert werden?

Die maximal beantragbare Fördersumme von 1,5 Mio. Euro pro Juniorprofessur kann für folgende Komponenten verwendet werden: Stelle des/der Juniorprofessor:in, Ausstattung der Juniorprofessur und Strukturmaßnahmen der Institution. Im Sinne eines Baukastenprinzips können einzelne Komponenten entfallen, wenn z.B. die Stelle des/der Juniorprofessor:in nicht finanziert werden muss. Die maximale Fördersumme der anderen Komponenten erhöht sich dadurch nicht. Der Anteil der Strukturmaßnahmen ist auf maximal 200 Tsd. Euro begrenzt.

Kann statt der vorgesehenen W1 Juniorprofessur eine W2 Tenure Track Professur beantragt/vergeben werden, um eine:n vielgefragten Nachwuchswissenschaftler:in zu gewinnen oder um Fristen/Altersgrenzen für den Antritt der Juniorprofessur zu umgehen?

Wenn es der Etablierung der Erdsystemwissenschaften in der Forschungslandschaft dient, dem/der Kandidat:in eine dauerhafte Zukunftsperspektive am Standort geboten wird und die Mehrkosten, die durch die Differenz W2 zu W1 entstehen, durch die beantragende Universität getragen werden, stimmt die Stiftung einer W2 Berufung zu. 

Kann ein Antrag ohne Kandidat:in für die Juniorprofessur gestellt werden bzw. muss der Antrag zurückgezogen werden, wenn der/die vorgesehene Kandidat:in nicht mehr zur Verfügung steht?

Ein Antrag muss aus dem Strukturkonzept der Institution und der Forschungsagenda für die Juniorprofessur bestehen und zwingend gemeinsam von dem Koordinator/Sprecher des Strukturkonzeptes und dem/der Kandidat:in für die Juniorprofessur gestellt werden.
Wenn nach Einreichung des Antrags der/die vorgesehene Kandidat:in nicht mehr zur Verfügung steht, kann bis zum Abschluss der Vorauswahl im Februar 2024 ein:e neue Kandidat:in inklusive Forschungsagenda nachgereicht werden. Danach ist keine Nachreichung mehr möglich und der Antrag kann nicht mehr berücksichtigt werden. 

Bleibt eine bereits erteilte Bewilligung bestehen, wenn vor Antritt der Juniorprofessur der/die Kandidat:in wegen der Wahl einer anderen Karriereoption nicht mehr zur Verfügung steht?

Im Sinne des Baukastenprinzips (siehe Frage 3) wird dann zunächst nur das Strukturkonzept gefördert und die Förderung der Juniorprofessur entfällt.

Was geschieht mit dem bewilligten Vorhaben, wenn der/die Juniorprofessor:in während der Laufzeit einen Ruf erhält?

Die Universität kann die für die Stelle des/der Juniorprofessor:in bewilligten Personalmittel z. B. für eine Höhergruppierung im Rahmen von Bleibeverhandlungen einsetzen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen jedoch zu Lasten der Universität.
Wenn der/die Juniorprofessor:in die Universität des Vorhabens verlässt, kann er/sie die Forschungsmittel der Juniorprofessur mitnehmen. Die Mittel für das Strukturkonzept verbleiben an der Universität des Vorhabens.

Ist eine Kombination des Förderangebotes Erdsystemwissenschaften mit Emmy Noether, ERC Starting Grant und ähnlich exzellenten Nachwuchsförderprogrammen möglich?

Nachwuchsförderprogramme wie Emmy Noether und ERC Starting Grants sind hochkompetitiv, die Gewinnung einer solchen Stelle ist eine Auszeichnung für die Person. Allerdings bieten viele Nachwuchsförderprogramme den Nachwuchsgruppenleiter:innen kein Tenure Track. 
Prinzipiell ist das Förderangebot Erdsystemwissenschaften mit den bestehenden Nachwuchsförderprogrammen kombinierbar, wenn für den/die Nachwuchswissenschaftler:in eine dauerhafte Karriereperspektive, z. B. durch Tenure Track, besteht oder geschaffen wird.
Die konkrete Ausgestaltung einer Kombination mit anderweitiger Förderung ist im Einzelfall zu klären. Bitte setzen Sie sich vor der Antragstellung mit der Geschäftsstelle der Stiftung in Verbindung, wenn Sie eine Kombination mit anderweitig geförderten Nachwuchsgruppenleitern beabsichtigen.
Grundsätzlich gilt: Es wird erwartet, dass die beantragte Forschungsagenda von der (Junior-) Professur umgesetzt wird und ausreichend Freiraum für die Mitwirkung am Strategiekonzept besteht.
Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als die Hälfte der Laufzeit des Nachwuchsförderprogramms verstrichen sein, wird empfohlen, die Tenure-Evaluation vorzuziehen und nicht erst zum Ende der Laufzeit des Vorhabens Erdsystemwissenschaften anzusetzen. Sollte mehr als die Hälfte der Laufzeit verstrichen sein, wird empfohlen, für den/die Kandidat:in eine W2 Professur zu beantragen. Zur finanziellen Ausgestaltung siehe Frage 4. Bei einer vorgezogenen Berufung auf die Lebenszeitprofessur können die von der Stiftung für die W1-Juniorprofessur vorgesehenen Mittel von der Universität zur anteiligen Finanzierung verwendet werden.

Kann nur das Strategiekonzept im Umfang von 200 Tsd. Euro ohne die Juniorprofessur beantragt werden, wenn z. B. von anderer Stelle eine zusätzliche Professur finanziert wird?

Wird eine zusätzliche Lebenszeitprofessur oder Professur mit Tenure Track neu eingerichtet und kann die beantragte Forschungsagenda von der Professur umgesetzt werden und besteht ausreichend Freiraum für die Mitwirkung am Strategiekonzept, können auch nur Mittel für das Strategiekonzept beantragt werden. Der/die Kandidat:in für die Professur ist Mitantragsteller und muss eine Forschungsagenda einreichen. 
Die konkrete Ausgestaltung ist im Einzelfall zu klären. Bitte setzen Sie sich vor der Antragstellung mit der Geschäftsstelle der Stiftung in Verbindung, wenn Sie eine Kombination mit anderweitig finanzierten Professuren beabsichtigen.

Hier finden Sie Antworten auf generelle Fragen rund um unsere Förderung

FAQs für Antragstellende

Hier finden Sie Informationen zur Antragsberechtigung sowie zur Antragstellung.

Kann die VolkswagenStiftung mein Vorhaben fördern?

Anträge werden nur im Rahmen der aktuell gültigen Förderangebote (auch als Initiativen oder Förderprogramme bezeichnet) entgegengenommen.

Welche Vorhaben fördert die Stiftung keineswegs?

Bei folgenden Punkten ist eine Antragstellung aussichtslos:

  • Aufstockung von Reisebeihilfen oder Stipendien Dritter
  • Kongresse
  • Druckkostenzuschüsse ohne Verbindung mit Stiftungsprojekten
  • Erwerb, Vervollständigung oder Unterhaltung von Sammlungen, Ausstellungen
  • Auf- und Ausbau von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen
  • Geräte, die der Therapie dienen
  • Entwicklungs- und Erprobungsarbeiten zu wissenschaftlich bereits gelösten Problemen
  • Auswertung von Patenten
  • Schulen, Studienkollegs und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Studentenwohnheime
  • Starthilfen für wissenschaftliche Einrichtungen mit politischer, weltanschaulicher oder konfessioneller Bindung
  • pauschale Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
  • Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
  • nicht gemeinnützige Zwecke
  • karitative Anliegen
  • Privatpersonen
Muss ich promoviert sein, um einen Antrag stellen zu können?

Ja, alle Antragstellenden müssen ihre Promotion abgeschlossen haben. In einzelnen Ausschreibungen kann es auch ausreichen, dass eine Dissertation eingereicht wurde. Die Details einer solchen Ausnahme finden Sie in den Informationsunterlagen der entsprechenden Ausschreibung.

Muss ich bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer deutschen Universität/Forschungsinstitution angestellt sein?

Die Hauptantragstellenden müssen an eine deutsche Universität oder Forschungseinrichtung angeschlossen sein oder mit dem Antrag eine Stellungnahme einreichen, in der die Leitung des Hochschulinstituts bzw. der Arbeitsgruppe bestätigt, sie im Fall einer Bewilligung anzustellen und die Verwaltung der Drittmittel zu übernehmen.

Ich arbeite in einer Stiftung oder einem Privatunternehmen, bin ich antragsberechtigt?

Bewilligungen können nur an Universitäten oder wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland vergeben werden. Antragstellende von nicht-bewilligungsfähigen Einrichtungen können als Kooperationspartner in ein Vorhaben mit eingebunden werden.

Ich arbeite im Ausland, kann ich dennoch einen Antrag stellen?

Grundsätzlich können auch wissenschaftliche Institutionen aus dem Ausland einen Antrag stellen. Ihre Anträge müssen sich auf eine spezifische Förderinitiative beziehen und konkrete Angaben über eine vorher vereinbarte Kooperation mit Wissenschaftler:innen in Deutschland enthalten. In vielen Förderinitiativen wird eine Federführung durch die deutsche wissenschaftliche Institution vorausgesetzt.

Ich beziehe derzeit schon andere Fördergelder (ERC-Grant, Freigeist Fellowship, etc.), kann ich mich um Fördermittel der VolkswagenStiftung bewerben?

Grundsätzlich ja. Der Antrag, der bei der VolkswagenStiftung eingereicht wird, muss allerdings thematisch von dem bereits geförderten Projekt klar abgegrenzt werden.

Mein Projekt wurde von der VolkswagenStiftung gefördert. Kann ich Mittel für das Nachfolgeprojekt beantragen?

Die VolkswagenStiftung finanziert keine Vorhaben, die eine abgeschlossene Förderung der Stiftung wieder aufnehmen. Sie springt auch nicht dort ein, wo andere Förderer eine Finanzierung abbrechen.

Können mehrere Anträge aus derselben Institution eingereicht werden?

Grundsätzlich ja. In einigen Förderangeboten kann hier eine Begrenzung auf einen Antrag pro Institution gesetzt werden. Entsprechende Bedingungen finden Sie in den Informationsunterlagen der jeweiligen Ausschreibung. 

Kann ich mehrere Projekte zu einem Stichtag einreichen?

Nein.

Kann ich mich mit demselben Projekt parallel bei anderen Förderinstitutionen bewerben?

Grundsätzlich nein.

Kann ich eine Vorabeinschätzung meiner Idee erhalten?

Eine Beratung im Vorfeld der Antragseinreichung ist mit Blick auf die Passfähigkeit zur Förderinitiative möglich. Eine inhaltliche Einschätzung des Antrags kann nicht gegeben werden, da diese Teil des Begutachtungsprozesses ist.

Wo finde ich eine Übersicht über bisher von der Stiftung geförderte Projekte?

Eine durchsuchbare Aufstellung finden Sie in unserer Projektdatenbank.

Unterstützt mich die Stiftung bei der Suche nach potentiellen Kooperationspartner:innen?

Nein.  

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Dokumente 'Informationen zur Antragstellung' erläutern die inhaltlichen Rahmenbedingungen und die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung spezifisch für jede Initiative und geben praktische Hinweise für eine Antragstellung. Für darüber hinausgehende Fragen stehen die im Dokument genannten Ansprechpartner:innen gern zur Verfügung. Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal der Stiftung gestellt.

Welche Mittel kann ich beantragen?

Welche Mittel beantragt werden können, wird in der "Information zur Antragstellung" der jeweiligen Ausschreibung angegeben. Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften können in den meisten Ausschreibungen 10 % Gemeinkosten ("Overheads") beantragen. Details zu den Gemeinkosten finden Sie im Dokument "Infomationen zur Gemeinkostenpauschale", das Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können.

Die VolkswagenStiftung fördert grundsätzlich nur zweckgebunden und achtet darauf, dass die Mittel zusätzlich verwendet werden – also den Grundetat einer Institution nicht entlasten und damit den eigentlichen Unterhaltsträger der geförderten Einrichtung, wie zum Beispiel den Staat. Die Mittel dürfen nicht zur Deckung von Etatlücken herangezogen werden oder andere Geldgeber veranlassen, ihre Zuwendungen entsprechend zu kürzen. Die Stiftung stellt auch nicht anderen Forschung fördernden Einrichtungen Mittel für deren allgemeine Förderarbeit zur Verfügung. 

Welche Personalmittelsätze kann ich bei der Antragstellung heranziehen?

Informationen zur Beantragung von Personalmitteln können Sie in unserem Download-Bereich herunterladen. 

Muss ich einen Datenmanagementplan einreichen?

Wenn in Ihrem Vorhaben größere Datenmengen erzeugt werden, erwartet die Stiftung einen Datenmanagementplan als Antragsanlage. Dieser ist ggf. Gegenstand der Begutachtung. Wenn Sie in Ihrem Projekt Daten generieren wollen, aber noch nicht wissen, in welchem Repositorium Sie ihre Daten speichern wollen, nutzen Sie bitte den Basis-Datenmanagementplan, den Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können. Ansonsten nutzen Sie den Datenmanagementplan des Zielrepositoriums.

FAQs zum Auswahlverfahren
Auf welcher Grundlage wird über meinen Antrag entschieden?

Die VolkswagenStiftung bezieht grundsätzlich Fachgutachter:innen in ihre Entscheidungen mit ein. Diese begutachten eingereichte Anträge entsprechend der in den Informationsunterlagen für das jeweilige Programm genannten Kriterien (beispielsweise wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn, Eignung der Kandidaten, Realisierbarkeit des Vorhabens etc.) und sprechen eine Förderempfehlung für das Kuratorium der VolkswagenStiftung aus. Die Stiftung wahrt hinsichtlich der Begutachtung strikte Vertraulichkeit.

Wer entscheidet über die Bewilligung meines Antrags?

Das Kuratorium der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal jährlich in Sitzungen über die Anträge. Mit einem bindenden "Code of Conduct" für die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle und die Kuratoriumsmitglieder stellt die Stiftung sicher, dass keine Person an einer Entscheidungsfindung mit Bezug auf eine Institution beteiligt ist, der sie angehört oder in deren Gremien sie mitwirkt. Im Rahmen einer Sondervollmacht kann der/die Generalsekretär:in der VolkswagenStiftung über Projekte mit geringeren Antragsvolumen entscheiden und berichtet dem Kuratorium über diese Entscheidungen. 

Warum bekomme ich so wenig Feedback zu meinem abgelehnten Antrag?

Die VolkswagenStiftung muss bei der Konzeption von Antrags- und Begutachtungsverfahren darauf achten, dass diese Verfahren so zeit- und kosteneffizient wie möglich sind, sowohl für Antragstellenden als auch für Gutachter:innen. Daher holt die Stiftung anders als andere Förderorganisationen nur selten Einzelgutachten zu Anträgen ein. Meist werden Anträge im Rahmen von Gutachtersitzungen vergleichend diskutiert und eine Förderempfehlung durch die Gutachter:innen ausgesprochen. Die wesentlichen Kritikpunkte werden protokolliert, diese Protokolle können aber u. a. aufgrund direkter Vergleiche mit parallel bewerteten Anträgen nicht mit Antragsteller:innen geteilt werden. Die VolkswagenStiftung zielt jedoch darauf ab, dass der Umfang des Feedbacks dem Aufwand für die Antragstellenden gerecht wird. Bei abgelehnten Skizzen ist daher generell kein Feedback erwartbar, während am Ende von teils mehrstufigen Auswahlverfahren die Möglichkeit besteht, sich ausführlicheres telefonisches Feedback einzuholen.

Kann ich einen abgelehnten Antrag in überarbeiteter Form erneut einreichen?

Nein. Der/die selbe Hauptantragstellende kann allerdings gerne einen Antrag zu einem neuen Thema einreichen. Bei Einreichung im selben Programm wird die Rücksprache mit der/dem zuständigen Förderreferent:in empfohlen, um sicherzustellen, dass das Thema ausreichend von bereits eingereichten Antrag abgegrenzt ist. 

FAQs für Geförderte

Hier finden Sie Infos rund um Bewilligungsgrundsätze, Mittelabruf, Projektberichte, Verwendungsnachweise, Einsatz des Stiftungslogos u. v. m.

Welche Förderrichtlinien muss ich als Geförderte:r der Stiftung einhalten?

Die VolkswagenStiftung ist eine privatrechtliche und gemeinnützige Wissenschaftsförderin und hat als solche sicherzustellen, dass die von ihr bewilligten Fördermittel wirtschaftlich und ordnungsgemäß verwendet werden. Mit Annahme der Fördermittel erkennen Sie die Bewilligungsgrundsätze an, die Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können. Als sog. Bewilligungsempfänger:in haben Sie dafür zu sorgen, dass diese Grundsätze sowie zusätzlich mitgeteilte besondere Bedingungen allen, die am geförderten Vorhaben und dessen Abwicklung beteiligt sind (z.B. Mitarbeitenden, Auftragnehmer:innen, Verlag, Verfasser:innen, Herausgeber:innen, ausführende Kassen) zur Kenntnis gebracht und von ihnen eingehalten werden.

Was gilt für Promotionsvorhaben im Rahmen meines geförderten Projekts?

Die Förderung des sog. wissenschaftlichen Nachwuchses hat für die VolkswagenStiftung hohe Priorität. In den Hinweisen zu Promotionsvorhaben im Rahmen von geförderten Projekten (PDF, 26.5 KB) haben wir Erwartungen und Empfehlungen zusammengestellt.

Welchen Stellenwert sollen ethische Fragen in meinem Forschungsprojekt erhalten?

Die Stiftung erwartet, dass die Geförderten in allen Fachbereichen wissenschafts- und forschungsethischen Fragen besondere Aufmerksamkeit schenken. Dies gilt bereits für die Projektkonzeption sowie insbesondere für die konkrete Durchführung des Projekts. Wenn ethisch relevante Aspekte im Forschungsprozess manifest werden, so sind die Geförderten aufgefordert, diese der jeweils zuständigen Ethikkommission und der Stiftung mitzuteilen. Wenn dies möglich und sinnvoll ist, unterstützt die Stiftung ihre Geförderten darin, Veranstaltungen durchzuführen, die Raum bieten, ethisch relevante Aspekte und Fragen mit Expert:innen sowie Fachkolleg:innen und darüber hinaus mit relevanten weiteren Gruppen aus der Gesellschaft zu diskutieren.

Wie erhalte ich die bewilligten Mittel?

Mit der Bewilligung erhalten Sie den von Ihnen auszufüllenden Mittelabrufplan und eine dazugehörige Anlage (beide Dokumente finden Sie auch in unserem Download-Bereich), über die Sie u. a. schriftlich bestätigen müssen, dass sie die Bewilligungsgrundsätze anerkennen. Die bewilligten Mittel werden gemäß dem rechtzeitig von Ihnen veranlassten, bedarfsgerechten Mittelabruf auf das Konto der geförderten wissenschaftlichen Einrichtung überwiesen.

Muss ich Berichte zum Projektverlauf vorlegen?

Jährlich sind inhaltliche Berichte vorzulegen, die erkennen lassen, wie sich das Projekt entwickelt. Die Hinweise zum Zwischen- und Schlussbericht, die Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können, unterstützen Sie beim Verfassen der Berichte. Alle Berichte werden ins Antrags- und Berichtsportal der Stiftung hochgeladen.

Wann und wie muss ich die Verwendung der Mittel nachweisen (Verwendungsnachweis)?

Nach Ablauf der Förderung – bei lang laufenden Projekten gegebenenfalls auch schon früher – erwartet die VolkswagenStiftung einen rechnerischen Nachweis über die Verwendung der Mittel (Verwendungsnachweis). Unsere FAQs Verwendungsnachweis/Verwendungsprüfung erläutern u. a., wann und in welcher Form ein Verwendungsnachweis zu erbringen ist, wie mit Restmitteln im Projekt zu verfahren ist und ob Belege eingesandt werden müssen. Die Vorlage für die Erstellung des Verwendungsnachweises, das "Formular Verwendungsnachweis", können Sie in unserem Download-Bereich herunterladen.

Was erwartet die Stiftung von mir mit Blick auf Öffentlichkeitsarbeit zu meinem Projekt?

Die Stiftung legt Wert darauf, dass die Geförderten ihre Ergebnisse vorzugsweise in gängigen Fachorganen oder Monographien zugänglich machen und dabei auf die Unterstützung durch die VolkswagenStiftung hinweisen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Open Science Policy, die Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können. Darüber hinaus sind wir auch an einer Information verschiedener Öffentlichkeiten in geeigneten Medien über die geförderten Projekte interessiert. Hierzu bitten wir Sie um eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Team Kommunikation der VolkswagenStiftung.

Kann ich das Logo der VolkswagenStiftung z. B. für Poster oder Flyer nutzen?

Das Logo der VolkswagenStiftung darf nur im Zusammenhang mit den Förderaktivitäten der Stiftung verwendet werden, nicht etwa für werbliche Zwecke. Alle Informationen und Dateien finden Sie im Bereich Stiftungslogo und Corporate Design.

Von welchen weiteren Angeboten kann ich als Geförderte:r der VolkswagenStiftung profitieren?

Angebote für Geförderte der Stiftung finden Sie unter Zusatzleistungen und Weiterbildung.

Wo finde ich wichtige Dokumente zum Download?

Wichtige Dokumente können Sie in unserem Download-Bereich herunterladen.

Infos & Formulare zum Verwendungsnachweis

Nach Ablauf der Förderung – bei lang laufenden Projekten gegebenenfalls auch schon früher – erwartet die VolkswagenStiftung einen Verwendungsnachweis, also einen finanziellen Bericht (Mittelabrechnung) über die bewilligungskonforme Verwendung der Fördermittel durch die Bewilligten bzw. die bewilligten Institutionen. In einem Verwendungsnachweis werden die projektbezogenen Ausgaben abgerechnet, die dem individuellen Bewilligungsschreiben und den Bewilligungsgrundsätzen (s. Download-Bereich) entsprechen sowie innerhalb des bewilligten Förderzeitraumes erfolgt sind. Die Verwendungsprüfung der Fördermittel ist gemäß Satzung der VolkswagenStiftung § 3 und § 9 vorgeschrieben. 

Für den Bericht nutzen Sie bitte das "Formular Verwendungsnachweis" sowie die "Excel-Vorlage" für die Übersicht aller Einzelausgaben und Einnahmen (s. Seite 3 des Formulars), die nach den bewilligten Kostenpositionen zu ordnen sind (Beispiel für eine nach Kostenplanpositionen sortierte Excel-Liste  (PDF, 55.2 KB)zum Download (PDF, 55.2 KB)). Formular und Excel-Vorlage finden Sie zum Download in unserem Download-Bereich in einem gemeinsamen ZIP-Ordner. Das "Formular Verwendungsnachweis" ist (analog oder digital) zu unterzeichnen von der/dem Bewilligten und von einer/m Bevollmächtigten der Kasse/Drittmittelstelle.

Wann muss ich meinen Verwendungsnachweis einreichen?

Direkt nach dem Ende jeder Förderung erwartet die Stiftung unaufgefordert einen Schlussverwendungsnachweis. Zwischenverwendungsnachweise werden nur bei Bedarf angefordert und müssen nicht jährlich eingereicht werden.

Wie wird der Verwendungsnachweis übermittelt?

Der Verwendungsnachweis ist ausschließlich per E-Mail einzureichen. Bitte senden Sie ihn an: verwendungspruefung@volkswagenstiftung.de.

Muss ich Belege einreichen?

Belege sind ausschließlich auf Anforderung einzureichen. Für alle Einzelausgaben müssen originale Rechnungen oder Zahlungsbelege vorgehalten werden.

Wie verfahre ich mit Restmitteln?

Bewilligte Mittel, die im Projekt nicht verbraucht werden/wurden, sind unverzüglich an die Stiftung zurück zu zahlen. Die Rückzahlung erfolgt unter Angabe des Aktenzeichens auf folgendes Konto der VolkswagenStiftung:
IBAN: DE98250500000101044006
SWIFT-BIC: NOLADE2H
Kreditinstitut: Norddeutsche Landesbank 

Wer sind meine Ansprechpartner:innen?

Kontakt

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Dieses Förderangebot ist Teil unseres Profilbereichs Gesellschaftliche Transformationen. Hier finden Sie weitere Informationen und aktuelle Förderangebote.

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#Zusatzleistungen für Geförderte #Open Science

Im Kontext ihrer Open Science Policy unterstützt die VolkswagenStiftung Open Data - und stellt ihren Geförderten Zusatzmittel zur Verfügung, damit sie Forschungsdaten für den Data Reuse aufbereiten und als Open Data verfügbar machen können. Antragstellung jederzeit

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