Alle genannten Hochschultypen können selbstverständlich als Mitantragstellende auftreten. Hauptantragstellerin muss allerdings eine Universität in Deutschland sein. Der Grund dafür ist, dass die geförderten Experimentierräume eine möglichst breite Wirkung in das deutsche Wissenschaftssystem entfalten sollen. Die antragstellende Universität soll beispielhaft ein Problem lösen, das bei Erfolg auch möglichst viele andere Hochschulen im Verbund mit ihren zuständigen Ministerien davon überzeugt, hinderliche Regelungen in Frage zu stellen. Daher möchte sich die Stiftung mit dieser Ausschreibung auf Universitäten fokussieren. Zudem erfordert die Konzeption einer Förderausschreibung eine Fokussierung, um ein klares Förderziel voranzutreiben, eine hochqualitative vergleichende Begutachtung zu ermöglichen und eine zügige und zugleich gründliche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen.
Die VolkswagenStiftung möchte mit dieser Ausschreibung einen Impuls setzen und eine neue Perspektive auf den Umgang mit gesetzlicher Regulierung (und damit zugleich Einengung) der Hochschulen anregen. Als private Stiftung können wir dazu lediglich beispielhaft Projekte fördern, die als Impuls und Inspiration in das Wissenschaftssystem wirken und damit langfristig positive Effekte für die gesamte Wissenschaftslandschaft bewirken.
Es ist der Stiftung bewusst, dass es prinzipiell bei allen Hochschulformen einen Bedarf für eine solche Förderung geben kann. Wie oben erläutert ist jedoch eine Fokussierung unerlässlich. Hochschulübergreifende Kooperationen sind jedoch sehr willkommen. Ein strategisches Ziel des Förderprogramms "Impulse für das Wissenschaftssystem" ist, eine Balance aus Wettbewerb und Kooperation im Wissenschaftssystem zu unterstützen. Wir hoffen daher, dass die Ausschreibung "Strategische Experimentierräume" Kooperation zwischen Hochschulen fördert, da letztlich von einem durchdachten und gezielten Abbau von Überregulierung das gesamte Wissenschaftssystem profitiert.