Distributed Peer Review (DPR) - so macht es die VolkswagenStiftung

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Seit 2024 experimentiert die VolkswagenStiftung mit "Distributed Peer Review", einem Begutachtungsverfahren, bei dem alle Antragstellenden zugleich Gutachter:innen sind. So setzen wir das Verfahren in der Förderinitiative "Aufbruch" ein.
Die Stiftung setzt das Distributed Peer Review Verfahren (DPR) in der Förderinitiative Aufbruch – Neue Forschungsräume für die Geistes‑ und Kulturwissenschaften ein. Dabei begutachten die Antragstellenden ihre Anträge gegenseitig. Parallel dazu läuft das bisherige Panel Review Verfahren (siehe 3.A bzw. 3.B). Aus beiden Begutachtungen erfolgen Förderempfehlungen. Das Ziel dieses Experiments: Die Stiftung möchte Möglichkeiten ausloten, um die Begutachtung von Förderanträgen gerechter, schneller und robuster zu gestalten.
Parallele Verfahren: Distributed Peer Review & Panel Review
1. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mittels anonymisierter Kurzanträge. Alle Antragsteller:innen verpflichten sich zur Teilnahme am Distributed Peer Review Verfahren (DPR). Damit erklären sie sich bereit, rund 5 Anträge von Mitantragstellenden zu begutachten.
2. Prüfung auf Formalia
In der VolkswagenStiftung werden alle Anträge auf formale Kriterien geprüft.
3. Parallele Begutachtung
3.A Begutachtung via Distributed Peer Review Verfahren
Nach einer Befangenheitsprüfung werden den Antragstellenden jeweils rund 5 Anträge zur Begutachtung zugeordnet. Nach Erhalt der Anträge können sich die Teilnehmer:innen ggf. für befangen erklären.
Die gegenseitige Begutachtung erfolgt anonymisiert mit Hilfe von Quick Assessment Bögen (QA). Dabei erhält jeder Antrag neben schriftlichen Kommentaren auch eine Note.
Basierend auf der Benotung der Anträge werden rund 10 Förderempfehlungen ausgesprochen.
3.B Parallel zum DPR: Begutachtung im Panel Review Verfahren
Die Stiftung beruft Mitglieder in ein interdisziplinäres Begutachtungspanel. Parallel dazu wird anhand der Ausschreibungskriterien eine interne Vorauswahl getroffen und eine Shortlist erstellt. Nach einer Befangenheitsprüfung erhalten die Panelmitglieder die ausgewählten Anträge.
Die Gutachter:innen bewerten die anonymisierten Anträge mit Hilfe von QA-Bögen.
Im Rahmen eines Panel-Meetings werden die positiv vorbewerteten Anträge diskutiert. Das Panel spricht rund 10 Förderempfehlungen aus.
4. Entscheidung (beide Verfahren)
Der Vorstand und das 14-köpfige Kuratorium der VolkswagenStiftung entscheiden über die Förderempfehlungen aus den beiden Verfahren.
5. Bewilligung oder Ablehnung
Die Antragstellenden erhalten mit der Information über die Entscheidung auch das Feedback aus den QA-Bögen aus dem DPR-Verfahren.